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Antwort der SPD-Fraktion des Dresdens Stadtrates

29.02.2012

Sehr geehrter Herr Karliner, 

die SPD-Fraktion gehört zu jenen, die sich bei der Abstimmung über das "Schlüssige Konzept" im November 2011 enthalten haben. Wir wollten der geringfügigen Erhöhung der KdU-Zahlungen nicht entgegenstehen, fanden aber die Begründung schon damals nicht überzeugend und vermissten vor allem ein Konzept, das die reale Situation auf dem Wohnungsmarkt berücksichtigt und  Maßnahmen gegen eine zu starke räumliche Konzentration vorschlägt. Ein entsprechender Änderungsantrag (siehe unten) fand im Stadtrat damals keine Mehrheit.

Aktuelle Gerichtsurteile bestätigen unsere Befürchtungen von damals. Wir haben deshalb erneut einen Antrag eingereicht, mit dem wir die Erstellung eines neuen Konzeptes einfordern (siehe Anlage). Im einzelnen wollen wir die Oberbürgermeisterin damit beauftragen, 

1.        dem Stadtrat umgehend ein neues ‚schlüssiges Konzept’ zur Berechnung der im Rahmen des SGB II und SGB XII zu bewilligenden Kosten der Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Dresden zur Beschlussfassung und baldmöglichsten Anwendung vorzulegen,

2.        zu veranlassen, dass bis zur Anwendung des neu zu erarbeitenden ‚schlüssigen Konzeptes‘ der Landeshauptstadt Dresden die Kosten der Unterkunft und Heizung als Übergangsregelung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Sozialgerichts Dresden in Eilrechtsschutzfällen, äquivalent zum Beschluss der 10. Kammer des Dresdner Sozialgerichts (Urteil S 10 AS 6969/11 ER) vom 16.12.2011 pauschal allen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern gewährt wird,

3.        zu veranlassen, dass bis zur Verabschiedung des zu erarbeitenden ‚schlüssigen Konzeptes’ der Kosten der Unterkunft und Heizung der Landeshauptstadt Dresden durch den Stadtrat, über die Erarbeitung des neuen ‚schlüssigen Konzeptes’ der Kosten der Unterkunft und Heizung der Landeshauptstadt Dresden regelmäßig und bei jeder Sitzung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen in Schrift und Wort berichtet wird,

4.        zu veranlassen, dass die im Jobcenter Dresden mitarbeitende Landeshauptstadt Dresden bis zum 01.03.2012 dafür Sorge trägt, dass eine Verwaltungsanweisung an sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Dresden ergeht, die unter Punkt. 2 aufgeführte Übergangsregelung in jedem Einzelfall rückwirkend ab dem 01.12.2010 anzuwenden,

5.         zu veranlassen, dass die unter Punkt. 4 genannte Verwaltungsanweisung auf der Startseite der Homepage des Jobcenters Dresden sowie deutlich erkennbar im Eingangsbereich des Jobcenters Dresden einschließlich aller Außenstellen sowie auf dem Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden einschließlich aller Außenstellen ab dem 02.03.2012 veröffentlicht wird.

Der Antrag wird jetzt in den Ausschüssen beraten und frühestens Mitte März auf 

der Tagesordnung des Stadtrates stehen. Für Rückfragen steht Ihnen unser sozialpolitischer Sprecher Richard Kaniewski gerne zur Verfügung (0162 - 306 5248). 

Mit freundlichen Grüßen   

Axel Bergmann

Fraktionsgeschäftsführer der SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat

Fon: 0351 - 488 26 88

Fax: 0351 - 488 20 56

E-Mail: abergmann@dresden.de

www.spd-fraktion-dresden.de

Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

31. Januar 2012

Sehr geehrte Frau Ministerin,

sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Redaktion vermutet, Ihnen ist bekannt, dass sich die Mieten im letzen Jahrzehnt in einer Reihe von  Städten ununterbrochen erhöht haben. Eine von diesen Städten ist Dresden, wo während letzten 10 Jahre viele moderne Häuser gebaut und viele alte Wohnungen gründlich saniert wurden. Die Vermieter beriefen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, § 558, und erhöhten die Mieten auf Grund der städtischen Statistik, auch wenn es keine erkennbare Wohnungsverbesserung für die Mieter gab, die seit10 und mehr Jahren in den vermieteten Wohnungen wohnen. Die durchschnittliche Miete erhöhte sich entsprechend der offiziellen Statistik 2008 um 20% und in den nächsten drei Jahren noch einmal um 20%. Die Betriebskosten erhöhten sich auch fast jedes Jahr. Das bewirkte, dass viele Mieter gezwungen sind, in billigere Wohnungen umzuziehen. In der Regel traf das oft sozialschwache Menschen, die nun in unangemessenen Wohnungen hausen müssen. Ein Umzug in den angemessenere Wohnungen ist kaum vollziehbar, weil in der ganzen Stadt inzwischen die Mieten drastisch erhöht wurden. Anzumerken ist zudem, dass es sich bei den besonders hart getroffenen sozialgeschützten Mietern nicht um junge und mobile Menschen handelt, sondern um ältere Menschen.

Die Situation verschlimmert sich auch dadurch, dass im städtischen Haushalt offensichtlich keine Mittel vorhanden sind, um die nötigen Zuschüsse bereit zu stellen. Die Beträge für die übernommenen Mietkosten haben sich sogar um mehr als 5% verringert. Deshalb wächst die Gefahr, es für die sozialgeschützten Mieter, wenn überhaupt, nur noch unangemessenen Wohnraum gibt. Die Texte der Beschlüsse besagen zwar, dass es höchstens Ausnahmen für Kranke und Greise geben kann. Diese Ausnahmen, die vom guten Willen abhängig sind, stoßen aber bei den zuständigen Beamten auf wenig Gegenliebe. Als ein Beispiel dafür kennt unsere Redaktion ein großes Wohnhaus, wo 6 Ehepaare im Alter von 70 Jahren und älter wohnen. Eine Ausnahme gab es nur für ein 80-jähriges Ehepaar, wobei  einer der Ehepartner schon seit längerer Zeit bettlägerig ist. Die anderen müssen einen bedeutenden Teil der erhöhten Miete aus ihrem Regelbedarf bezahlen.

In diesem Zusammenhang wendet sich die Redaktion an Sie mit den zwei Fragen.

  1. Hält das Bundesministerium den entsprechenden Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches für absolut zutreffend oder müsste er erweitert bzw. korrigiert werden?
  2. Wie bewertet das Bundesministerium die beschriebene Situation in Dresden?

Die Redaktion hofft auf Ihre Antwort, die wir in unsere Internetzeitung stellen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vadym Karliner

 

„Stimme im Internet“

www.karlkun.de

E-Mail: stimme545@googlemail.com

Offener Brief an den Stadtrat von Dresden

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

sehr geehrte Abgeordneten,

am 24. November 2011 akzeptierten Sie den Beschluss über angemessene Leistungen für die Unterkunft sozialgeschützter Menschen. Die Abgeordneten (oder Mitarbeiter), die diesen Beschluss vorbereiteten, kennen selbstverständlich die entsprechende Situation in der Stadt. Sie wissen, dass die Wohnungsmieten in Dresden im letzten Jahreszehnt bedeutend gestiegen sind. Viele Vermieter berufen sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch, §558, und erhöhen die Mieten auf Grund der städtischen Statistik auch ohne erkennbare Wohnverbesserung für die Mieter, die seit 10 und mehr Jahren in den Wohnungen wohnen. Die durchschnittlichen Mieten erhöhten sich entsprechend der offiziellen Statistik 2008 um 20% und in den nächsten drei Jahren nochmals um 20%. Die Betriebskosten stiegen auch fast jedes Jahr. Das hat fatale Folgen. Viele der Mieter, – oft sozialgeschützte Menschen, – können die gestiegenen Kosten in den bisherigen Wohnungen nicht mehr bezahlen und sind zum Umzug in billigere Quartiere gezwungen. Angemessener Wohnraum findet sich kaum, weil Erhöhung der Mieten in der ganzen Stadt geschehen ist. Anzumerken ist zudem, dass ein beträchtlicher Teil der sozialgeschützten Menschen, um die es dabei geht, weder jung noch sehr mobil ist.

Bedingt durch die angespannte Haushaltslage wurden die Zuschüsse für die bedürftigen Fälle zudem um mehr als 5% verringert, was dazu führt, dass noch mehr Menschen gezwungen sind, sich nach billigerem Wohnraum umzusehen. Und der ist in der Regel von unangemessener Qualität. Die Texte der Beschlüsse, auf die das zurückgeht, sind natürlich nicht absolut kategorisch formuliert, sie sehen theoretisch auch Ausnahmen für Kranke und Greise vor. Diese möglichen Ausnahmen stoßen aber bei den ausführenden Beamten nicht immer auf Gegenliebe. Als ein Beispiel dafür kennt unsere Redaktion: ein großes Wohnhaus, wo 6 Ehepaare im Alter von 70 Jahren und mehr  wohnen. Eine der erwähnten Ausnahmen gilt für ein 80-jähriges Ehepaar, bei dem ein Ehepartner schon seit längerem ans Bett gefesselt ist. Die anderen Mieter im Haus müssen jedoch einen bedeutenden Teil der Mietkosten aus ihrem Regelbedarf bezahlen.

Der Stadtrat stimmte dem oben erwähnten Beschluss mit 32 Ja-Stimmen, bei 0 Nein-Stimmen und 31 Enthaltungen zu.

In diesem Zusammenhang wendet sich die Redaktion an Sie mit der Frage: Kennt das Stadtrat die Folgen seines Beschlusses für die Betroffenen?

Die Redaktion erwartet mit Interesse Ihre Antwort, die wir in unsere Internetzeitung stellen werden. Wir würden uns auch freuen, wenn wir die Meinung der Abgeordneten, die sich enthalten haben, erfahren könnten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vadym Karliner

 

„Stimme im Internet“

www.karlkun.de

E-Mail: stimme545@googlemail.com

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