Von der Arbeitswanderung zur Einwanderungsgesellschaft

 

Festrede in der Frankfurter Paulskirche am 5. November 2009

 

(Elektronische Version, ohne Bibliographie)

 

Prof. Dr. phil. habil. Klaus J. Bade

 

Professor, Doktor Philosophie Habilitation Klaus J. Bade (1944) lehrte bis 2007 Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück und lebt heute in Berlin. Der Historiker, Migrationsforscher, Publizist und Politikberater war u.a. Gründer des Osnabrücker Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), der Gesellschaft für Historische Migrationsforschung (GHM), des interdisziplinären Rates für Migration (RfM) und ist heute Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Berlin (www.kjbade.de).

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Von der Abeitswanderung zu Einwanderungsgesellschaft

6. Gefahren 7. Diversität

4. Streitkultur  5. Erfolge der Integration

3. Migranten in der Politik

2. Migration und Integration in der Politik

1. Die Republik als Ein- und Auswanderungsland

Vorbemerkung

 

 Urlaub, Reise

Ein paar Eindrücke von Mallorca

 

  Mit den Augen der GUS-Auswanderer gesehen

Probleme

Kriege und Führer

Ukraine voran?

Der Spötter

Absurde Szenarien mit Hintergedanken

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Gedichte von Rozov

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(Fortsetzung)  

1. Die Republik als Ein- und Auswanderungsland

Bestandsaufnahme: Die Zuwanderung nach Deutschland schrumpft und die Abwanderung steigt. Die Botschaft der Zahlen heißt: Deutschland kehrt in Sachen Migration und Integration zu historischen Grunderfahrungen zurück; denn es war in der Vergangenheit oft Einwanderungsland und Auswanderungsland im Wechsel oder zugleich. Mehr noch: Der aus der Verrechnung von Ab- und Zuwanderungsdaten gewonnene Wanderungssaldo von deutschen Staatsangehörigen wird anhaltend negativer. Er liegt seit 2006 durchgehend über minus 50.000 pro Jahr. Dass er in den letzten Jahren so deutlich erkennbar wurde, hatte statistische Gründe: In der Statistik der „Zuzüge und Fortzüge“ (eine reguläre Migrationsstatistik gibt in Deutschland nicht) werden als Deutsche nicht nur die deutschen Rückwanderer, sondern auch die zuwandernden Spätaussiedler gezählt. Als die Zahl der Spätaussiedler, wie nicht anders zu erwarten und möglicherweise auch indirekt angestrebt, in Folge des Zuwanderungsgesetzes von 2005 steil abstürzte, wurden die Deutschen mit der nackten Wahrheit der roten Zahlen in ihrer Wanderungsstatistik konfrontiert.

Bis 2007 wurde der negative Wanderungssaldo bei den deutschen Staatsangehörigen noch balanciert durch den positiven Wanderungssaldo von ausländischen Staatsangehörigen. 2008 erlahmte diese balancierende Kraft bei schrumpfender ausländischer Zuwanderung und nach wie vor hoher deutscher Abwanderung, die allerdings in diesem Jahr aus verrechungstechnischen Gründen überhöht erscheint. 2008 gab es deshalb in der Statistik der Zu- und Fortzüge der Bundesrepublik Deutschland erstmals seit 1984 wieder eine auch insgesamt negative Bilanz. Langfristige Modellrechnungen zur Stabilität der sozialen Sicherheitssysteme in Deutschland aber gehen für die Zukunft zumeist noch von stark positiven Wanderungssalden und damit von einer indirekten Abfederung des Drucks der demographischen Wandels auf die Sozialsysteme aus. Diese Feder ist längst gebrochen.

Ausgeglichene oder gar negative Wanderungsbilanzen in einem Wohlfahrtsstaat mit schrumpfender und demographisch alternder Bevölkerung erhöhen mithin den strukturellen Reformdruck durch die Folgen des Zusammenwirkens von anhaltend hoher Abwanderung von Menschen im besten Erwerbsalter und abnehmender Zuwanderung von im Vergleich zum Aufnahmeland ebenfalls in der Regel jüngeren Menschen. Die Bereitschaft zu nachhaltigen Sozialreformen aber war schon vor der Krise im warmen Licht des Aufschwungs erlahmt, siehe Rentenpolitik. Sie schien im Zeichen von Krisensemantik und Wahlkampfrhetorik vollends abhanden gekommen zu sein und hat sich, wie die Koalitionsvereinbarung zeigte, auch im Zeichen der scheinbar abflauenden Krise noch nicht wieder eingefunden. Das gleiche gilt für die vom Sachverständigenrat und anderen Migrationsforschern dringlich empfohlene Entwicklung einer qualifikations- und arbeitsmarktorientierten Zuwanderungssteuerung zum gezielten Ausgleich der im Erwerbspersonenpotential steigenden Qualifikationsverluste durch Abwanderung.

 

Rückblick: Vom frühen 19. bis zum späten 20. Jahrhundert dominierte der säkulare Wandel vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland. Seit dem frühen 19. Jahrhundert sind rund 8 Millionen Deutsche allein in die Vereinigten Staaten ausgewandert. Die letzte Auswanderungswelle des 20. Jahrhunderts umfasste in den 1950er Jahren auch viele Flüchtlinge und Vertriebene aus dem Osten sowie Zuwanderer aus der DDR. Noch Mitte der 1950er Jahre waren Flüchtlinge und Vertriebene bei der überseeischen Auswanderung beinahe doppelt überrepräsentiert (33 Prozent) im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil in der Bundesrepublik Deutschland (18 Prozent).

 

Annähernd zeitgleich wurde im Zeichen des aufsteigenden «Wirtschaftswunders» bereits die deutsch-italienische Anwerbevereinbarung von 1955 ausgearbeitet. Es folgten weitere Verträge mit Spanien und Griechenland (1960), mit der Türkei (1961), Portugal (1964), Tunesien, Marokko (1965) und Jugoslawien (1968), von denen nur diejenigen mit Tunesien und Marokko im Ergebnis vergleichsweise unbedeutend blieben. Zum Abschluss der «Anwerbeverträge» drängte nicht etwa nur das Interesse der deutschen Wirtschaft am Arbeitskräfteimport, sondern auch das Interesse der sog. «Entsendeländer» an kontrolliertem Arbeitslosenexport und am Lohngeldtransfer zugunsten der eigenen Zahlungsbilanz. Die ursprüngliche angedachte „Rotationspolitik“ scheiterte an den Arbeitgebern, die kein Interesse daran zeigten, immer wieder neue fremdsprachige Arbeitskräfte anzulernen.

 

Die Zeche zahlten oft die Arbeitswanderer. Sie blieben mit ihren Familien allein mit der Bewältigung der lebensgeschichtlichen und familieninternen Spannungen zwischen Arbeitswanderung, Rückwanderung oder Einwanderung. Sie lebten in einer oft perspektivlosen Übergangszone zwischen verblassenden Lebensformen der Herkunftsgesellschaft und den fremden Lebensformen einer als eigentümlich abgeschlossen empfundenen „Aufnahmegesellschaft“, die sie weniger aufzunehmen als griesgrämig zu dulden schien.

 

Von 1955 bis zum „Anwerbestopp“ im Schock der Wachstumskrise von 1973 dauerte die „Gastarbeiterperiode“ in der Bundesrepublik. Rund 14 Millionen kamen in dieser Zeit. Etwa 11 Millionen davon kehrten wieder in ihre Heimatländer zurück. Die aus der Arbeitswanderung seit Mitte der 1950er Jahre hervorgegangene Zuwandererbevölkerung bestimmte das Bild bis Ende der 1980er Jahre. Dann verschoben sich die Gewichte durch das Eintreffen der Aussiedler bzw. Spätaussiedler (seit 1993) aus Osteuropa in großer Zahl und, in deutlich geringerem Umfang, auch von Juden aus der GUS.

Der „Anwerbestopp“ von 1973 hatte, wie frühzeitig von Wissenschaftlern erkannt und öffentlich bekannt gemacht wurde, nicht-intendierte Folgen. Er wirkte in der defensiven Ausländerpolitik als Bumerang, nämlich als Beschleuniger just der Entwicklung, die er verhindern sollte: Er ließ nur kurzfristig die Zahl der ausländischen Erwerbstätigen sinken, dann aber die Ausländerbevölkerung insgesamt schon 1978 wieder über das 1973 erreichte Niveau hinaus weiter ansteigen und beschleunigte den Weg von der Gastarbeiter- zur Einwandererexistenz unter Verlust einiger der Funktionen, die der „Gastarbeiterbevölkerung“ am Arbeitsmarkt vordem zugekommen waren. Seit dem „Anwerbestopp“ nämlich wurde eine freiwillige Rückkehr auf Zeit aus Deutschland ins Herkunftsland zum unfreiwilligen Abschied für immer.

Entsprechend verstärkte sich die ohnehin zunehmende Tendenz zu Daueraufenthalt und Familiennachzug. Ehedem hatten die transnational mobilen „Gastarbeiter“ beiderlei Geschlechts eine hohe Erwerbsquote, einen unsicheren Aufenthaltsstatus, Erweiterungs- und Ersatzfunktionen am Arbeitsmarkt sowie Pufferfunktionen in Krisenzeiten („Export von Arbeitslosigkeit“). Daraus wurde seit dem „Anwerbestopp“ beschleunigt eine dauerhaft ansässige Einwandererbevölkerung, bei der zunächst durch den Familiennachzug die Erwerbsquote sank und dann Erwerbslosenquote und Transferabhängigkeit stiegen. Hintergrund waren Arbeitsplatzverluste insbesondere bei Un- und Angelernten auf Grund von Wirtschaftskrise, aber auch Arbeitslosigkeit auf Grund von betrieblichen Strukturreformen und ganz allgemein in Folge von Qualifikationsmängeln, die auf dem Weg von der Industrie- zur Dienstleistungs- und insbesondere Wissensgesellschaft umso nachteiliger wirkten.

Dauerhafte Arbeitsaufenthalte bestärkten über die Zeitstufen im Aufenthaltsrecht den langfristigen Wandel von der Gastarbeiterexistenz mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung zur rechtlich verfestigten Einwandererexistenz mit dauerhaftem Aufenthaltsanspruch.    Ein großer Teil der ehemaligen „Gastarbeiterbevölkerung“ lebte in der Bundesrepublik schon um die Jahrzehntwende der 1970er/80er Jahre jenseits der Schwelle zwischen Arbeits- und Daueraufenthalt in einer echten Einwanderungssituation. Dafür gab es eine ganze Reihe von unabweisbaren, dem internationalen Forschungsstand entsprechenden Indizien.

Die unübersehbare Tatsache der Herausbildung einer echten Einwanderungssituation wurde von Migrationsforschern, aber auch von dem ersten Ausländerbeauftragten der Bundesregierung, dem vormaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Heinz Kühn (SPD), in dem für die einen berühmten, für die anderen berüchtigten „Kühn-Memorandum“ von 1979, ebenso von seiner Nachfolgerin Liselotte Funcke (FDP) und ihrem Mitarbeiterstab sowie von Praktikern der Ausländerarbeit frühzeitig erkannt und öffentlich benannt. Die wechselnden Regierungskoalitionen von SPD und FDP sowie, seit der „Wende“ von 1982, von CDU/CSU und FDP, reagierten auf die vorgelegten Bestandsaufnahmen und Entwicklungsperspektiven lange mit einer Haltung, die ich damals „defensive Erkenntnisverweigerung“ genannt habe. Sie sprach aus dem parteiübergreifenden, in programmatischen Dokumenten der Unionsparteien noch Anfang der 1990er Jahre gültigen demonstrativen Dementi: „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland!“

Die De-facto-Einwanderer wurden immer einheimischer und von vielen Deutschen im Alltag der interkulturellen Begegnung immer weniger als Fremde beargwöhnt. Viele von ihnen und ihren Familien aber könnten die anfangs besonders harten Phasen der Integration besser durchlebt und dann beruflich-sozial bessere Lebenschancen gewonnen haben, wenn ihnen der Weg dazu nicht erschwert worden wäre durch jene politische Uneinsichtigkeit und Versuche, die gesellschaftliche Wirklichkeit der Einwanderungssituation schlichtweg zu „dementieren“.

Hätte es nach dem „Anwerbestopp“ von 1973 oder doch wenigstens Anfang der 1980er Jahre für die dauerhaft im Land bleibenden Zuwanderer und ihre Familienangehörigen schon die Integrations- und Qualifizierungsprogramme im Konzept von „Fördern und Fordern“ und die lange gleichermaßen vergeblich geforderte gezielte Einbürgerungswerbung gegeben – dann wäre vielleicht vieles anders gekommen. Was es, trotz der auf der Bundesebene geltenden Abwehrhaltungen, in der rettenden Praxis stattdessen gab, war die in vieler Hinsicht alleingelassene, improvisierende, aber durchaus erfolgreiche pragmatische Integrationsförderung durch die Kommunen und die Mittlerorganisationen von Caritas und Diakonischem Werk der EKD über Arbeiterwohlfahrt, Paritätischen Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz bis zum Zentralverband der Juden in Deutschland, an die die Integrationsarbeit mit Kostenübernahme delegiert wurde und die die Betreuungsklientel unter sich aufteilten.

Auf der Bundesebene aber dominierten in den 1980er Jahren drei Strategien: 1. die vergebliche Rückkehrwerbung mithilfe der als erster Erfolg der „Ausländerpolitik“ der neuen Bundesregierung (CDU/CSU/FDP) gefeierten „Rückkehrprämien“ 1982/83, die in Wirklichkeit nur einen Rückwanderungsstau und vorwiegend bloße Mitnahmeeffekte auslösten, 2. die ausländerpolitische Maxime der «Aufrechterhaltung der Rückkehrbereitschaft» sowie 3. Angebote zu einer nur „sozialen Integration auf Zeit“ – und all das unter dem reflexartig wiederholten Motto der wirklichkeitsfremden Verdrängung, dass die Bundesrepublik „kein Einwanderungsland“ sei. „Was man verdrängt, das kann man nicht gestalten“, so habe ich vor diesem Hintergrund noch im November 1994 mein Hauptreferat bei dem Symposium der Deutschen Nationalstiftung in Weimar über Einwanderungsfragen überschrieben.

Heute gibt es „Migrationsexperten“ en gros. In den späten 1970er und frühen 1980er Jahren gab es erst eine kleine und nur langsam wachsende Gruppe von wissenschaftlichen Sachkennern, die mehr als zwei Jahrzehnte lang gegen eine defensive politische Gummiwand anredeten bzw. anschrieben und vergeblich vor den gesellschaftlich und volkswirtschaftlich kostspieligen Folgen unzureichender Integration und Integrationsförderung warnten.

Politische Verantwortungsträger von damals denken heute ungern daran zurück und weisen lästige Erinnerungen daran unwirsch als für die Gegenwart unproduktive Ausflüge in „Diskussionen von gestern“ bzw. in rückwärtsgewandte „Rechthaberdiskussionen“ ab, weil die im weitesten Sinne gesellschaftlichen, im engeren Sinne sozialen, volkswirtschaftlichen und fiskalischen Folgen der Versäumnisse von gestern heute unübersehbar sind. Wer freilich diese konkreten Folgen defensiver Erkenntnisverweigerung nicht als Resultate auch von politischen Fehl- oder Nichtentscheidungen der Vergangenheit zu akzeptieren bereit ist, der läuft in der Gegenwart Gefahr, abermals in die gleichen Fallen zu treten, mit vielleicht noch gravierenderen Folgen für die Zukunft.

 

Einseitige Schuldzuschreibungen an die Adresse der Politik aber bleiben vordergründig; denn die Zuwanderer waren nie nur hilflos Betroffene, sondern immer zugleich auch eigenverantwortliche Akteure. Und sie verharrten als solche in ihrer Mehrheit lange unschlüssig zwischen unbefristetem Arbeitsaufenthalt und definitiver Einwanderungsabsicht. So betrachtet gab es lange eine doppelte Realitätsverkennung: ein Einwanderungsland ohne Einwanderungspolitik und Einwanderer ohne Einwandererbewußtsein.

 

Und doch gab es klare Ursache-Folge-Relationen; denn eine perspektivlose Einwanderungssituation fördert Orientierungsverlust bei den Einwanderern. Wie, so muss man rückblickend fragen, sollte Einwandererbewusstsein bei Zuwanderern entstehen, denen bis Anfang der 1990er Jahre immer wieder erklärt wurde „Die Bundesrepublik ist kein Einwanderungsland!“ Ein Einwanderungsland wider Willen darf sich am Ende über gelegentlich widerwillige Einwanderer nicht wundern. Anders gesagt: Ein Bademeister, der ein jahrzehntelang an der Pforte seines Schwimmbads ein Schild mit der Aufschrift angebracht hat „Dies ist keine Badeanstalt!“, sollte sich später nicht wundern, dass die alt gewordenen Besucher der Liegewiese keine leidenschaftlichen Schwimmer geworden sind.

Deutschland selbst wandelte sich schrittweise – beschleunigt seit dem Mauerbau 1961, der den Arbeitskräftezustrom aus der DDR abschnitt – zuerst zum Arbeitseinfuhrland, dann weiter zum Einwanderungsland und in den letzten Jahren schließlich zu einem Migrationsland mit hoher transnationaler Wanderungsintensität in der Mitte zwischen Ein- und Auswanderungsland. Verbunden war mit alledem der Wandel von einer Aufnahmegesellschaft für Arbeitswanderer auf Zeit zu der Einwanderungsgesellschaft, in der wir heute leben mit ihrer hohen transnationalen Mobilität, ihrem beschleunigtem Strukturwandel und ihrer eigendynamisch wachsenden, komplexen und deshalb oft unübersichtlichen Diversität.

Fortsetzung folgt

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