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Von der Arbeitswanderung zur Einwanderungsgesellschaft
Festrede in der Frankfurter Paulskirche am 5. November 2009
(Elektronische Version, ohne Bibliographie)
Prof. Dr. phil. habil. Klaus J. Bade
Professor, Doktor Philosophie Habilitation Klaus J. Bade (1944) lehrte bis 2007 Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück und lebt heute in Berlin. Der Historiker, Migrationsforscher, Publizist und Politikberater war u.a. Gründer des Osnabrücker Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), der Gesellschaft für Historische Migrationsforschung (GHM), des interdisziplinären Rates für Migration (RfM) und ist heute Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Berlin (www.kjbade.de). |
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Von
der Abeitswanderung zu Einwanderungsgesellschaft
4.
Streitkultur
5.
Erfolge der Integration
2.
Migration und Integration in der Politik
1.
Die Republik als Ein- und
Auswanderungsland
Urlaub,
Reise Ein
paar Eindrücke von Mallorca
Mit den Augen der
GUS-Auswanderer gesehen
Der Spötter
Absurde
Szenarien mit Hintergedanken Literarische
Seite Gedichte von Winogradow Gedichte von Rozov |
2. Migration und Integration in der Politik Vieles hat sich seither geändert. Die Anstöße kamen lange Zeit von unten: aus den Kommunen, aus den Mittlerorganisationen, die lange die Integrationsarbeit trugen, aus den Ämtern der Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten auf Bundes- und Länderebene, aus den Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden und von Seiten gesellschaftspolitisch engagierter Wissenschaftler, die sich schon in den frühen 1980er Jahren des Themas angenommen hatten. Vielfach werden heute Stichworte und Einschätzungen beherzt neu entdeckt, die wir vor einem Vierteljahrhundert vergeblich vorgetragen haben. Literaturkenntnis schützt vor Neuentdeckungen. Prominente politische Stimmen sprechen heute nicht mehr nur von Integrationsdefiziten bei der Zuwandererbevölkerung, sondern auch von Defiziten der Integrationspolitik in Deutschland, von historischen Versäumnissen in Problemakzeptanz und Gestaltungsbereitschaft: Bundespräsident Horst Köhler (CDU) rügte 2006 pointiert, Deutschland habe das Thema „Integration verschlafen“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumte ein: „Wenn wir ehrlich sind, haben wir das Thema Integration in unserem Land zu lange auf die lange Bank geschoben“. Der frühere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erinnerte an Karl Poppers Diktum, es sei ein „Vorzug freiheitlicher Ordnungen, dass sie Irrtümer erkennen und korrigieren“ könnten, und räumte für beide Seiten der Einwanderungsgesellschaft „Versäumnisse über Jahrzehnte“ ein. Die Politik habe, bestätigte zeitgleich NRW-Integrationsminister Armin Laschet (CDU), „zu spät erkannt, dass wir de facto ein Einwanderungsland sind“ und in Sachen Integrationspolitik „jahrzehntelang geschlafen“. Integration aber werde „das Top-Thema der nächsten Jahrzehnte“ bleiben. „Wenn sie scheitert, ist der Zusammenhalt der Gesellschaft gefährdet“. Auch die Hamburger Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) räumte ein, dass das „Thema Einwanderung in der Union lange Zeit falsch eingeschätzt“ worden sei. „Niemand bestreitet, dass wir da gepennt haben“. Es sei ein Fehler gewesen, dass Unionspolitiker bis ins Jahr 2000 betont hätten, Deutschland sei kein Einwanderungsland. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, konzedierte: „Ich glaube, dass wir das Thema Integration über Jahre hinweg zunächst ausgeblendet und dann unterschätzt haben“.
Diejenigen aber, die schon rund ein Vierteljahrhundert vor der heute gängigen selbstkritischen Schlafmetaphorik immer wieder mit Weckrufen auf den folgenschweren politischen Schlafzustand in Sachen Migration und Integration hinzuweisen suchten, wurden seinerzeit, ganz folgerichtig, als Ruhestörer geschmäht. Wir finden Trost bei Victor Hugo, der einmal geschrieben hat, nichts sei mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen ist. In der Tat hat Politik auf der Bundesebene im vergangenen Jahrzehnt, zwar historisch um ein Vierteljahrhundert verspätet, dafür aber umso kraftvoller, die Zeichen der Zeit erkannt. Es ging nun deutlich und in mancher Hinsicht sogar rasant und richtungweisend voran: Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (2000), dem Zuwanderungsgesetz (2005) und mit den eher gesellschaftspolitisch ausgerichteten Initiativen von Integrationsgipfel, Nationalem, Integrationsplan und Deutscher Islamkonferenz (ab 2006) ist den letzten 10 Jahren in Sachen Integrationspolitik mehr geschehen als in den vier Jahrzehnten zuvor. Migrations- und Integrationspolitik sind zunehmend pragmatischer, die Themen Migration und Integration schrittweise zu Mainstream-Themen geworden. Kehrseite der Beförderung von Integration als gesellschaftspolitischer Querschnittsaufgabe in den Mainstream-Bereich insbesondere von Innen-, Rechts- und Sozialpolitik, von Familien- und Bildungspolitik ist ein Zurücktreten von migrantenspezifischen Förderungen zugunsten einer nicht status-, sondern bedarfsorientierten Förderung derer, die begleitende und nachholende Integrationsförderung als Partizipationsförderung brauchen, ob nun mit oder ohne Migrationshintergrund. Keine Frage: Es gibt es in Deutschland verwandte soziale Startnachteile an der Basis der Sozialpyramide auch bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Deshalb sind z.B. begleitende und nachholende Bildungsförderung als Zentralbereiche der Partizipationsförderung auch für Menschen ohne Migrationshintergrund wichtige Gestaltungsaufgaben.
Es muss hier aber zumindest auf Zeit noch konzeptorientierte Differenzierungen geben, die nicht im Sinne einer absurden Opferkonkurrenz als einseitige Bevorzugung von Menschen mit Migrationshintergrund („positive Diskriminierung“) missverstanden werden sollten; denn es geht hier, auch bei gleicher Soziallage, um Probleme von Einwanderern, die in einem sich lange verweigernden Einwanderungsland entstanden sind und von Menschen ohne Migrationshintergrund so nicht reklamiert werden können. Das ändert nichts an der Tatsache, dass sie im Ergebnis in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und sozialen Aufstiegschancen über Bildung, Ausbildung und berufliche Qualifikation ähnlich benachteiligt sein können. Das reicht konkret bis hin zu den alarmierenden Meldungen über die Ergebnisse von Sprachstandsmessungen auch bei Kindern ohne Migrationshintergrund in prekären, bildungsfernen Milieus. Ebenso klar ist aber, dass das Zusammenwirken von Integrationsproblemen und sozialen Problemen eine Doppelbelastung darstellt. Sie sollte Anlass sein, bei der Bildungsförderung in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nachhaltig zu intervenieren, ohne dabei durchaus ähnlich hilfsbedürftige Menschen ohne Migrationshintergrund zu übersehen. Für sie müssen die die entsprechenden Programme aber zum Teil deutlich anders zugeschnitten werden, zumal bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund z.B. in höherem Maße Sprachprobleme mit den verschiedensten Anschlussproblemen eine besondere Rolle spielen. Gerade in Schulen großstädtischer Verdichtungsräume mit starker Zuwandererbevölkerung erstreckt sich der besondere kompensatorische Bedarf an begleitender und nachholender Bildungsförderung als Teil der Lebenschancen eröffnenden Partizipationsförderung derzeit noch zum überwiegenden Teil auf Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund. Ziel muss es in der sich entfaltenden Einwanderungsgesellschaft sein, diesen besonderen kompensatorischen Bedarf bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zu senken. Im Hintergrund steht dabei auch die hinlängliche bekannte, durch das deutsche Bildungssystem bewirkte, im EU-Vergleich einzigartige „Vererbung“ der sozialen Startnachteile. Im Blick auf die hierzu seit vielen Jahren immer wieder wissenschaftlich und praxisbezogen begründeten und geforderten systemischen - d.h. das Bildungssystem in seinen Strukturen, in den Schulen, in der Ausbildung der Lehrkräfte und in deren Handlungsspielräumen verändernden – Reformen an Haupt und Gliedern gibt es, statt des von politischer und administrativer Seite immer wieder aufs Neue eingeklagten Erkenntnis- oder gar Nachweisbedarfs, in Wahrheit nur noch politische Umsetzungsprobleme. Trotz der hier aufgestauten, vielbeschriebenen und in ihren Folgen auf der Zeitachse wachsenden Probleme aber dürften die nur schrittweise vorankommenden Reformen in einem föderalen System, in dem die Zuständigkeit in Bildungsfragen von der Bundesebene weitestgehend der Länderebene überantwortet wurde, zweifelsohne noch geraume Zeit auf sich warten lassen. Mit dem anzustrebenden Sinken dieses besonderen kompensatorischen Förderungsbedarfs bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird auch das Förderungssignal „Migrationshintergrund“ verblassen und ein mehr und mehr gleichrangiges Kriterium für Hilfsangebote werden, bei denen es immer weniger um integrationsspezifischen und immer mehr um milieuspezifischen Förderungsbedarf gehen wird. Noch aber ist es nicht soweit. Konzepte, die diese Entwicklung durch die künstliche Einebnung der integrationsspezifischen Startnachteile antizipatorisch zu überspringen suchen, blamieren sich vor Schulklassen mit in städtischen Zuwanderungsräumen oft mehr als 80 Prozent Kindern und Jugendlichen mit einer wachsenden Vielfalt an Migrationshintergründen und sind eine zynische Antwort auf die Hilferufe von durch die Spannung zwischen solchen eigendynamischen Klassenstrukturen und dem Diktat unflexibler Lehrpläne oft bis an die Grenze der Belastbarkeit strapazierten Lehrkräften. Integrationsspezifische Kompensationsprogramme sind deshalb durch die konkreten Integrationsverhältnisse bestimmte, zumindest mittelfristig noch unabdingbare soziale Schwellenkonzepte. Sie sind mitentscheidend für die Sicherung des sozialen Friedens in der sich entfaltenden und sich ständig weiter ausdifferenzierenden Einwanderungsgesellschaft. Es geht hier mithin um eine gesellschaftspolitische Aufgabe ersten Ranges mit dem erhabenen Ziel, sich selbst überflüssig zu machen. Die seinerzeit warnend angekündigten Rechnungen über die sozialen Folgen der historischen Versäumnisse in Sachen Einwanderungspolitik und Integrationsförderung aber kommen heute zunehmend auf den Tisch: Es sind die sozialen, aber auch volkswirtschaftlichen Folgekosten unzureichender Integration, die die Bertelsmann-Stiftung 2008 auf jährlich 16 bis 20 Milliarden Euro hochgerechnet hat. Dabei kann das, was seinerzeit an rechtzeitiger Integrationsförderung unterblieb, heute durch nachholende Integrations- und Partizipationsförderung ohnehin nicht mehr ausgeglichen, sondern nur mehr in seinen Folgeschäden begrenzt werden, trotz vielfach höherer Kosten. Fortsetzung folgt |
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