|
Von der Arbeitswanderung zur Einwanderungsgesellschaft
Festrede in der Frankfurter Paulskirche am 5. November 2009
(Elektronische Version, ohne Bibliographie)
Prof. Dr. phil. habil. Klaus J. Bade
Professor, Doktor Philosophie Habilitation Klaus J. Bade (1944) lehrte bis 2007 Neueste Geschichte an der Universität Osnabrück und lebt heute in Berlin. Der Historiker, Migrationsforscher, Publizist und Politikberater war u.a. Gründer des Osnabrücker Instituts für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS), der Gesellschaft für Historische Migrationsforschung (GHM), des interdisziplinären Rates für Migration (RfM) und ist heute Vorsitzender des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) in Berlin (www.kjbade.de). |
|
Русский
Zum Seitenende
Nicht
nur für Immigranten nützliche Ratschläge Ratschläge
für jene, die davon träumen, Unternehmer zu werden Ratgeber für politische
Anfänger Für
uns fotografiert man
In unserer Stadt
und Umgebung
In
der nähe von Sachsen
Eine
mitteldeutsche Hauptstadt
Video
Von
der Abeitswanderung zu Einwanderungsgesellschaft
4.
Streitkultur
5.
Erfolge der Integration
2.
Migration und Integration in der Politik
1.
Die Republik als Ein- und
Auswanderungsland
Urlaub,
Reise Ein
paar Eindrücke von Mallorca
Mit den Augen der
GUS-Auswanderer gesehen
Der Spötter
Absurde
Szenarien mit Hintergedanken Literarische
Seite Gedichte von Winogradow Gedichte von Rozov |
3. Migranten in der Politik Innerhalb der Gesamtbevölkerung in Deutschland haben derzeit insgesamt fast 20 Prozent einen sogenannten Migrationshintergrund. In vielen Großstädten liegt der Anteil bedeutend höher, in Frankfurt bei mehr als einem Drittel der Stadtbevölkerung. In Nordrhein-Westfalen haben laut Mikrozensus 36,2 Prozent des unter 18-jährigen einen Migrationshintergrunds, in Köln sind es 48,5 Prozent, in Düsseldorf 49,4 und in Hagen sogar 55,7 Prozent. In manchen deutschen Städten also bilden innerhalb der jüngeren Bevölkerung Menschen mit Migrationshintergrund bereits die Mehrheit. Und unsere urbanen Welten sind bislang noch immer nicht in einer die „deutsche Ethnie“ erstickenden „Multiminoritätengesellschaft“ (A. Schmid) versunken, wie dies seit Jahrzehnten auch in zivilisationskritischen und kulturpessimistischen Menetekeln über den Untergang der scheinbar aus dem Zeitalter der Kreuzzüge datierenden, weil angeblich „tausendjährigen“ deutschen Kultur (H. Birg) beschworen wird. Die Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund stellten vor der letzten Bundestagswahl ca. 9 Prozent (5,6 Mio.) der Gesamtzahl der Wahlberechtigten (62,2 Mio.). Im letzten Bundestag gab es mit 612 Abgeordneten aber nur 11 (knapp 1,8 Prozent) Abgeordnete mit Migrationshintergrund. Im neuen Bundestag haben sich die Relationen deutlich verändert: Von den nunmehr 622 Abgeordneten haben jetzt knapp doppelt so viele wie bisher, nämlich 21 Abgeordnete (ca. 3,5 Prozent) einen Migrationshintergrund. Zu ihnen zählt mit Philipp Rösler (FDP) erstmals auch ein Minister, der allerdings nicht einer der großen Zuwanderergruppen mit ihren zuweilen harten Integrationswegen (bes. „Gastarbeiter“, Aussiedler/Spätaussiedler, Juden aus der GUS) entstammt, sondern als aus Vietnam adoptiertes Kind in einer deutschen Familie in Hamburg-Harburg und Bückeburg aufgewachsen ist. Die deutschen Relationen liegen zwar durchaus im unteren europäischen Mittelfeld: Einen Migrationshintergrund haben – bei einiger Skepsis gegenüber den schillernden Definitionen gerade im internationalen Vergleich – im schwedischen Rijksdag über 7, im britischen Unterhaus 3,7 und in der französischen Nationalversammlung 2,7 Prozent der Abgeordneten. Mit fast 20 Prozent der Bevölkerung, 9 Prozent der Wahlberechtigten und nur 3,5 Prozent der Abgeordneten mit Migrationshintergrund im Bundestag ist die parlamentarische Repräsentanz der Bevölkerung mit Migrationshintergrund einer demokratischen Einwanderungsgesellschaft aber noch immer unwürdig. Geklagt wird vor diesem Hintergrund in Deutschland oft über stagnierende, in einigen Bundesländern auch rückläufige Einbürgerungszahlen. Daraus wiederum wird nicht selten der – voreilige und empirischen Erhebungen nicht standhaltende – Rückschluss auf ein manifestes Desinteresse der Einwandererbevölkerung an politischer Beteiligung und Mitwirkung gezogen. Parteien, insbesondere solche, die sich von Wählern mit Migrationshintergrund wenig Stimmen versprechen, argumentieren mit einem Zielkonflikt zwischen dem Erreichen ihrer Wahlziele und der Berücksichtigung von Kandidaten mit Migrationshintergrund bei aussichtsreichen Direktmandaten bzw. auf den vorderen Listenplätzen, nach dem Motto: Es sei doch verständlicherweise im gemeinsamen Interesse besser, wenn „Hans“ den Wahlkreis gewinne und dann auch „Ali“ im Bundestag oder im Landtag vertrete als wenn „Ali“ die Wahl verliere und dann weder „Hans“ noch sich selbst vertreten könne. Unzureichend begründet bleibt dabei in der Regel nur die Gewissheit, dass „Ali“ ein Verlierer sei. Dieser vordergründige Zielkonflikt würde aufgehoben und das Interesse der Einwandererbevölkerung am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit würde abrupt deutlicher zutage treten durch eine Erleichterung der Einbürgerung. Dabei geht es nicht etwa um eine Senkung der aus guten Gründen hochliegenden Standards; denn der Eintritt in den Kreis der Staatsangehörigen mit allen Rechten und Pflichten ist mehr als die Mitgliedschaft im Fußballclub. Es geht vielmehr um die bedingte Akzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit – nicht nur in den üblichen Sonderfällen, z.B. im Falle von Herkunftsländern, die, wie etwa der Iran, Auswanderer nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen, sondern auch bei Einwanderern, deren Familien schon lange, zum Teil seit Generationen, in Deutschland leben. Damit würde das seinen Einwanderern gegenüber lange griesgrämige Einwanderungsland wider Willen endlich einen Schlussstrich ziehen unter ein für eine demokratische Einwanderungsgesellschaft unrühmliches Kapitel der Bürgergeschichte. Bei EU-Staatsangehörigen erfolgt die Einbürgerung heute zu rund 95 Prozent unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit. Warum nicht auch bei dauerhaft ansässigen Drittstaatsangehörigen, die die dazu erforderlichen Voraussetzungen mitbringen, also auch bei Menschen aus Staaten wie z.B. der Türkei, um das quantitativ wichtigste Beispiel zu nennen. Das würde bei vielen seit Generationen im Land ansässigen türkischen Ausländerfamilien auch intergenerative Spannungen zwischen der Großeltern- und der Enkelgeneration aufheben. An denen aber ist das widerwillige Einwanderungsland nicht unschuldig, das einst den Großvater mit Rückkehrprämien aus dem Land locken wollte, weshalb der Enkel heute sagt: „So lange mein Großvater lebt, der von den Deutschen viel einstecken musste, so lange werde ich die türkische Staatsangehörigkeit nicht zugunsten der deutschen aufgeben; denn dann bin ich der Deutsche und er fühlt sich auch mir gegenüber als Ausländer“. Wir müssen sensibler werden für kulturelle Differenz. Es gilt zu lernen, in der Einwanderungsgesellschaft mit unterschiedlichen Erinnerungskulturen zu leben: Millionen von Inländern mit Migrationshintergrund haben die Geschichte dieses Landes anders erlebt als die Mehrheitsbevölkerung ohne Migrationshintergrund. Wer von einer Förderung der Einbürgerungsbereitschaft redet, sollte deshalb von der Akzeptanz der doppelten Staatsangehörigkeit nicht schweigen. Damit wäre auch der elende Stellvertreterkrieg um das kommunale Wahlrecht vom Tisch, bei dem Zuwanderer aus Drittstaaten außerhalb der EU gleichermaßen benachteiligt sind und selbst im lokalen Raum nicht mitbestimmen dürfen, auch wenn sie schon seit Jahrzehnten in Deutschland leben, arbeiten, Steuern und Sozialabgaben an das Gemeinwesen bezahlen. Wir hören stattdessen immer wieder von angeblichen Identitätskrisen und Loyalitätskonflikten, die mit der doppelten Staatsangehörigkeit verbunden sein sollen. Das sind in Wahrheit Projektionen, die es vorzugsweise in den Köpfen der Gegner der doppelten Staatsangehörigkeit gibt. Andernfalls müsste ja auch eine große Zahl der Aussiedler/Spätaussiedler in diesem Sinne mental erkrankt sein, weil sie die mitgebrachte Staatsangehörigkeit behalten oder wiedererwerben durften; ganz zu schweigen von den rund 95 Prozent mit doppelter oder sogar mehrfacher Staatsangehörigkeit eingebürgerten Unionsbürgern, die sich dem Vernehmen nach auch nach dem zusätzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit noch bester Gesundheit erfreuen. Die Ablehnung der Mehrstaatigkeit wurde bekanntlich auch von der EU 1997 fallen gelassen und wird seither auf EU-Ebene nur mehr als ein pragmatisch-rechtstechnisches Problem verstanden. Deshalb spricht auch supranational nichts mehr gegen das, was in Deutschland nach wie vor so gefürchtet ist als Nachwirkung von durch die hier inkonsequente Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2000 unzureichend eingegrenzten ethno-nationalen Traditionslinien. Den selbsternannten Sozialtherapeuten der Identitätskrisen von Doppelstaatlern sei deshalb geraten, sich nicht die Köpfe anderer Leute zu zerbrechen und sich mehr um die eigenen zu kümmern. Was es tatsächlich gibt, sind rechtstechnische Probleme der Mehrstaatigkeit, die auch auf EU-Ebene gesehen werden. Sie sollten nicht naiv kleingeredet, können aber pragmatisch gelöst werden. Das gilt etwa für bilaterale Abkommen über die Nicht-Vererbbarkeit einer doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit auf die dritte Generation, wenn die Eltern selber schon nicht mehr im entsprechenden Land geboren worden sind. Dass das für die Behörden, die mit der Klärung und Verwaltung dieser Probleme befasst sein werden, mit erheblicher Mehrbelastung verbunden ist, steht außer Frage und sollte bei der Bewertung der in der Regel vehementen Ablehnung solcher Überlegungen auf Behördenseite mit bedacht werden. Was hingegen als fatales Rechtskonstrukt tatsächlich folgenreiche Identitätskrisen bei von einer Elternentscheidung betroffenen Jugendlichen auslösen kann, ist die Rechtsakrobatik der sogenannten Optionslösung bei der parteipolitisch umstrittenen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 mit ihren zum Teil absurden Rechtsfolgen. Die Beispielkette reicht von jungen Mandatsträgern oder Berufsbeamten, die ihre als „Optionskind“ erworbene deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren, bis hin zu wieder ausgebürgerten Eltern, die ihre auf Zeit erworbene deutsche Staatsangehörigkeit aber bereits an ihre Kinder vererbt haben, was zweifelsohne von den um den Schutz der Familie bemühten Vätern und Müttern des Grundgesetzes so nicht vorgesehen war.
Was können Enkel der ehemaligen „Gastarbeiter“ aus der Türkei dafür, dass das Heimatland Ihrer Großeltern heute noch immer nicht reguläres Mitglied der EU ist? Wie sollen sie verstehen, dass auf den Schulbänken um sie herum aus dem gleichen Zuwanderermilieu stammende deutsche Schüler italienischer, spanischer oder griechischer Herkunft sitzen, die, wenn ihre Eltern dies beantragt haben, mit Selbstverständlichkeit zwei Pässe haben können, während sie als in dritter Generation in Deutschland geborene türkische Schüler nur Deutsche auf Zeit sein dürfen und sich zwischen ihrem 19. und der Vollendung ihres 23. Lebensjahres für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden müssen? Das ist rechtlich korrekt, aber lebensweltlich grotesk. Die Optionslösung sollte deshalb möglichst bald aufgehoben und durch eine Lösung ersetzt werden, die einer demokratischen Einwanderungsgesellschaft würdig ist, wie dies auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration in seinem zu den Koalitionsverhandlungen vorgelegten Dringlichkeitskatalog empfohlen hatte. Die Koalitionsvereinbarung sieht nach heftigen öffentlichen Protesten zwar immerhin vor, das Optionsmodell in der Praxis zu überprüfen und nötigenfalls zu überarbeiten. Es wäre aber sicher besser gewesen, die in solchen Fällen in der Wirtschaft übliche Notbremse zu ziehen, d.h. ein fragwürdiges Produkt zurückzurufen und es erst in verbesserter Form wieder auf den Markt zu bringen, statt die Fehlkonstruktion zunächst einmal einen Testlauf auf Kosten der Betroffenen absolvieren zu lassen, um deren Reaktion zu beobachten. Fortsetzung folgt |
"Stimme im Internet" Alle Rechte vorbehalten